Ob Sie es nun telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bevorzugen – ich ermögliche Ihnen den gewünschten und für Sie bequemsten Weg zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Anwältin. Suchen Sie sich einfach eine der Möglichkeiten aus. Bewusst habe ich mich unter Anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen eine Kontaktaufnahme per Handy und Messengerdiensten entschieden.
Damit Ihr Recht in guten Händen ist!
Kanzlei Werdin
Daniela C. Werdin
Rechtsanwältin
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Daniela C. Werdin
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Nietzschestr. 15
53177Bonn
Telefon: +49 228 550 78 200
Telefax: +49 228 550 78 202
E-Mail: werdin@kanzlei-werdin.de
Die besten Zeiten für einen telefonischen Kontakt liegen Montags, Donnerstags und Freitags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr. Dienstags und Mittwoch liegt die beste Zeit für einen telefonischen Kontakt zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr. Allerdings ist es ebenso möglich, mich außerhalb dieser Zeiten zu erreichen, weswegen ich es hier auch aus gutem Grunde nicht starr als “Bürozeiten” oder “Sprechzeiten” bezeichne – versuchen Sie es einfach.
Diese relativ kurzen täglichen Zeitfenster rühren auch nicht aus der Tatsache, dass ich außerhalb dieser Zeiten nicht arbeiten würde; im Gegenteil: ich will vielmehr Ihren Fall ja auch noch bearbeiten und das geht nicht nur am Telefon.
Ebenso ist es möglich, dass Sie innerhalb dieser Zeiten dennoch lediglich den Anrufbeantworter erreichen. Das kann an einem Auswärtstermin (z.B. bei einem Mandanten oder bei Gericht) liegen oder auch an einem gerade stattfindenden Mandantengespräch am Telefon – hierfür möchte ich mir nämlich die erforderliche Zeit nehmen und mich auch auf das Gespräch konzentrieren.
Es wäre auch nicht besonders höflich, während eines Telefonats dieses zu unterbrechen weil ein weiterer Anruf eingeht. Außerdem gäbe es dann auch Schwierigkeiten mit dem Mandatsgeheimnis. Scheuen Sie sich also nicht, eine Nachricht zu hinterlassen – ich rufe zurück, sobald die Zeit hierfür gegeben ist. Damit Sie und Ihr Recht in guten Händen ist!
Durch die erste Kontaktaufnahme entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Das geschieht dann gesondert über den Weg, den Sie wünschen. Das kann durchaus auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen, wobei natürlich der persönliche Kontakt zum Anwalt eigentlich aus meiner Sicht sehr wichtig ist. Aber zwingend erforderlich ist er eben auch nicht.
Haben Sie aber bitte auch Verständnis dafür, dass ich innerhalb der ersten Kontaktaufnahme noch keine Beratung durchführen werde. Diese setzt nämlich dann doch ein Mandatsverhältnis (also mindestens ein Beratungsverhältnis) voraus und kann auch, insbesondere am Telefon, in den meisten Fällen nicht mal eben so in seriöser Weise erfolgen. Im Regelfall brauche ich dazu ein paar Unterlagen und Informationen, um die Rechtslage richtig einschätzen zu können.
Persönliche Daten, welche Sie mir im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme übermitteln, werden natürlich umgehend wieder gelöscht, wenn sich im Anschluss kein Mandatsverhältnis ergibt.
Sollte sich ein Mandat ergeben, komme ich dann aber auch nicht umhin, ein paar persönliche Daten von Ihnen auch zu speichern und im gesetzlich zulässsigen Rahmen auch an Dritte weiterzugeben (etwa das Gericht) – selbstverständlich aber nicht zu Werbezwecken.
Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise zum Datenschutz.
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